Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die Kreativ&Söhne GmbH ist eine Agentur für kreative Lösungen, die Leistungen in den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und Erstellung von Internetprojekten, Websites und Online-Shops, Werbetechnik, Grafikdesign, Werbung, Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung erbringt. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Geschäftsbedingungen des Kunden
- Für alle Verträge der Kunden mit der Kreativ&Söhne GmbH (im Weiteren "Kreativ&Söhne") gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Weiteren "AGB"). Der Kunde und Kreativ&Söhne werden nachfolgend gemeinsam "Vertragsparteien" genannt.
- Diesen AGB liegen in allen Abschnitten die folgenden Begriffsbestimmungen zugrunde:
- "Unternehmer"sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
- "Textform" meint im Hinblick auf die Kooperation die lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. ein PDF).
- "Schriftform" meint im Hinblick auf die Kooperation die handschriftliche Unterzeichnung eines Dokumentes durch eine bevollmächtigte Person, die Übermittlung als PDF soll möglich bleiben.
- "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Absatz 1 Satz 1 BGB).
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden nur mit Zustimmung von Kreativ&Söhne Anwendung, die mindestens der Textform bedarf. Abweichende Geschäftsbedingungen werden insbesondere nicht dadurch in Verträge mit Kreativ&Söhne einbezogen, dass der Kunde lediglich darauf Bezug nimmt und sie an Kreativ&Söhne übermittelt oder Kreativ&Söhne der Geltung der abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder Kreativ&Söhne vorbehaltlos eine Leistung erbringt.
§ 2 Kundenkreis, Angebote, Leistungsumfang
- Kreativ&Söhne erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Zusammenarbeit mit Kreativ&Söhne als Unternehmer anzusehen sind, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertrag mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Kreativ&Söhne behält sich vor, vom Kunden geeignete Nachweise für die Unternehmereigenschaft wie eine aktuelle Gewerbeanmeldung in Textform zu verlangen.
- Angebote von Kreativ&Söhne sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Kreativ&Söhne zustande. Kreativ&Söhne darf eine schriftliche Bestätigung mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
- Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese von den Vertragsparteien ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart wurden.
- Die von Kreativ&Söhne geschuldeten Leistungen werden mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbracht. Ein konkreter Erfolg wird jedoch von Kreativ&Söhne nurdann geschuldet, wenn dieser ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart wird. Die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist von Kreativ&Söhne grundsätzlich nicht geschuldet. Kreativ&Söhne schuldet dem Kunden keine Leistungen, die nicht mindestens in Textform vereinbart worden sind, z.B. in einer Auftragsbestätigung.
- Kreativ&Söhne darf sich bei der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Dritter bedienen, das können insbesondere Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen sein. Satz 1 gilt insoweit, wie die von Kreativ&Söhne geschuldete Leistung nicht nach ihrer Natur und aufgrund einer gesonderten Vereinbarung, die mindestens in Textform vorliegen muss, ausnahmsweise höchstpersönlich erbracht werden muss (z. B. Beratung oder Schulung durch einen bestimmte Person). Kreativ&Söhne hat das alleinige Weisungsrecht im Verhältnis zu den eingesetzten Dritten.
- Kreativ&Söhne ist zur Beratung in Rechtsfragen nicht befugt. Es obliegt dem Kunden, die Konformität der geplanten Designs, Inhalte, Kampagnen bzw. Anzeigen mit dem geltenden Recht, insbesondere dem Datenschutz-, Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht sicherzustellen und nötigenfalls rechtzeitig eine Überprüfung durch einen geeigneten Spezialist (z. B. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht oder IT-Recht) im Wege der Fremdleistung zu beauftragen. Kreativ&Söhne übernimmt insbesondere keine Zusicherung für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Leistungen bzw. Vorstufen (z. B. Entwürfe, Skizzen). Design-, Patent- oder Markenrecherchen sind vom Kunden auf eigene Veranlassung und Rechnung durchzuführen. Kreativ&Söhne wird ggf. bestehende Bedenken im Zuge einer vertrauensvollen Zusammenarbeit anzeigen.
- Für die Aktualität, Vollständigkeit und Rechtskonformität der vom Kunden verwendeten Rechtstexte (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung, Disclaimer) ist allein der Kunde verantwortlich. Kreativ&Söhne pflegt Freitext oder – sofern vom Kunden gewünscht – Mustertexte von anderen Anbietern ein. Es obliegt dem Kunden, einen geeigneten Spezialisten (z. B. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht oder IT-Recht) zu beauftragen, um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchführen zu lassen. Absatz 6 letzter Satz gilt entsprechend.
§ 3 Grundsätze der Zusammenarbeit & Mitwirkungspflichten
- Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle den jeweiligen Vertrag bzw. Auftrag betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle den Vertrag Auftrag betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen.Der Kunde stellt in Abstimmung mit Kreativ&Söhne die für die Auftragsdurchführung erforderliche Anzahl an fachlichen qualifizierten Mitarbeitern bereit.
- Der Kunde ist verpflichtet, Kreativ&Söhne bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er muss insbesondere sämtliche notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und Dateien, Inhalte (wie Bilder, Fotos, Grafiken, Videos, Texte) und Suchbegriffe (Keywords) – im Weiteren "Content" – rechtzeitig in einem gängigen und unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung stellen. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Content in ein anderes Format erforderlich, übernimmt der Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen gegen Belegvorlage.
- Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, stellt der Kunde alle für die Websiteerstellung bzw. -gestaltung notwendigen Informationen und Daten (wie Bilder, Fotos, Grafiken, Videos, Texte für die Website) innerhalb von 10 Tagen ab Auftragserteilung per E-Mail oder im Backlog zur Verfügung. Kann der Kunde die notwendigen Informationen und Daten nicht binnen dieser Frist liefern, so wird Kreativ&Söhne zur vertragsgemäßen Erfüllung ggf. zunächst Platzhalter für Inhalte wie Texte und Fotos einsetzen. Der Austausch der Platzhalter durch finale Inhalte des Kunden erfolgt nach der Abnahme der Leistungen und nach Absprache.
- Der Kunde garantiert, dass er im Hinblick auf den an Kreativ&Söhne bereitgestellten Content jeweils über die erforderlichen eigenen Rechte oder ausreichende Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde gewährt Kreativ&Söhne an dem übermittelten Content das Recht, diesen für die dem Vertrag bzw. Auftrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Kreativ&Söhne wird hierzu – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung eingeräumt.
- Der Kunde garantiert weiter, dass von Kreativ&Söhne durch die auftrags- bzw. vertragsgemäße Verwendung des Content keine Rechte Dritter wie Namens-, Eigentums-, Kennzeichen- und Urheberrechte oder das Recht am eigenen Bild im Sinne von § 23 KunstUrhG verletzt werden und auch nicht anderweitig gegen geltendes Rechtverstoßen wird. Ggf. für die vertragsgemäße Verwendung des Content erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse bzw. Einwilligungen (z. B. "Model release", "Property release") holt der Kunde ein, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung mit Kreativ&Söhne mindestens in Textform getroffen wurde.
- Kreativ&Söhne ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen; der Kunde verpflichtet sich, Kreativ&Söhne bei Bedarf eine entsprechende Vollmacht zum Einkauf dieser Fremdleistungen auszustellen. Soweit ausnahmsweise Verträge über Fremdleistungen, die der Leistungserbringung für den Kunden zugutekommen, im Namen und für Rechnung von Kreativ&Söhneabgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Kreativ&Söhne im Innenverhältnis von den entsprechenden Entgeltansprüchen des Anbieters der Fremdleistung freizustellen. Ansprüche gegen den Anbieter der Fremdleistung wegen der Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung tritt Kreativ& Söhne bereits jetzt an den Kunden ab; der Kunde nimmt die Abtretung an.
- Kreativ&Söhne behält sich bei Druckaufträgen Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von bis zu 10 % der bestellten Auflage vor, wobei Mehr- und Minderlieferungen zu einer Anpassung der Vergütung unter Berücksichtigung des vereinbarten Gesamtpreises führen.
- Die Einbindung des Kunden in den gesamten Entwicklungsprozess ist integraler Bestandteil der Zusammenarbeit der Vertragsparteien. Die Vertragsparteien werden transparent, sachlich und offen miteinander kommunizieren. Der Kunde wird auf Umstände, die Kreativ&Söhne unbekannt und für die Leistungserbringung relevant sind, unaufgefordert hinweisen. Der Kunde wird Verstöße gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter diesbezügliche Bedenken gegenüber Kreativ&Söhne unverzüglich mitteilen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Kreativ&Söhne Änderungen seiner Kontaktdaten, solange die Kooperation nicht beidseitig vollständig erfüllt ist, unverzüglich und mindestens in Textform mitzuteilen.
- Der Kunde erbringt die erforderliche Mitwirkung auf eigene Kosten. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und kann Kreativ&Söhne aus diesem Grund die geschuldete Leistung ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so bleibt die volle Vergütung geschuldet und der für die Leistungserbringung vereinbarte Zeitraum verlängert sich angemessen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur zudem eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt Kreativ&Söhne vorbehalten.
§ 4 Freistellung
- Der Kunde stellt Kreativ&Söhne von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Kennzeichenrechtsverletzungen, die gegenKreativ&Söhne in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.
- Kreativ&Söhne ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Durchsetzung seiner Rechte vorzunehme Eigene Maßnahmenmuss der Kunde im Vorwege mit Kreativ&Söhne abstimmen.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit, Ratenzahlung, Zeitkontingent
- Die Vergütung von Kreativ&Söhne versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
- Entwickelt Kreativ&Söhne konzeptionelle bzw. gestalterische Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses, schuldet der Kunde – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – hierfür das vereinbarte Präsentationshonorar. Wurde ein Präsentationshonorar nicht vereinbart, wird der entstandene Zeit- und Arbeitsaufwand unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zu einem reduzierten Stundensatz von 87,50 EUR/ Stunden (netto) abgerechnet.
- Die Mitarbeit des Kunden bzw. Vorschläge des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Präsentationshonorars der sonstigen Vergütung.
- Kreativ&Söhne behält sich vor, Kostenvoranschläge zu einem reduzierten Stundensatz von 55 EUR/ Stunden (netto) abzurechnen, wenn es nicht zu einer Beauftragung von Kreativ&Söhne kommt.
- Stellt Kreativ&Söhne Beratungskontingente bereit, die vom Kunden in den vereinbarten Zeiträumen abgerufen werden können (z. B. Kontingent von zwei Stunden pro Kalendermonat), so verfallen die vom Kunden nicht abgerufenen Zeiten mit dem Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums. Ist dazu nichts Abweichendes vereinbart, endet ein Zeitraum zum Abruf des Kontingents jeweils mit dem letzten Werktag eines Eine Übertragung, Aufrechnung oder Erstattung nicht rechtzeitig abgerufener Kontingente ist ausgeschlossen.
- Kreativ&Söhne ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn Kreativ&Söhne nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Kreativ&Söhne durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen) gefährdet wird.
- Soweit kein Eigentumsverlust nach §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich Kreativ&Söhne das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zur Begleichung sämtlicher fälliger Zahlungsansprüche aus dem Verhältnis zum Kunden vor.
§ 6 Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
- Kreativ&Söhne ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.
- Die an Kreativ&Söhne zu zahlende Vergütung ist binnen 10 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Kreativ&Söhne. Werden die vereinbarten Leistungen bzw. Arbeiten in Teilen erbracht, so werden entsprechende Teilvergütungen jeweils bei der Teillieferung bzw. Teilabnahme fällig und abgerechnet.
- Vereinbaren die Vertragsparteien Abschlagszahlungen auf die Vergütung, ist der monatliche Abschlag jeweils am ersten eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig; maximal jedoch jeweils in Höhe des anteiligen Wertes der bereits erbrachten Leistungen von Kreativ&Söhne.
- Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist möglich. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung gegenüber Kreativ&Söhne in Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig.
- Der Schuldnerverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Kreativ&Söhne auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Kreativ&Söhne hat Anspruch auf Ersatz folgender für die Vertrags- bzw. Auftragserfüllung notwendigen Auslagen, jeweils gegen Vorlage der Belege:
- Ausgaben, die Kreativ&Söhne zur Beschaffung von Content im Zuge der Auftragserfüllung für erforderlich halten durfte (z . B. Lizenzgebühren);
- Ausgaben, die Kreativ&Söhne zur Beschaffung der Internet-Domain(s) im Zuge der Auftragserfüllung für erforderlich halten durfte;
- Ausgaben, die Kreativ&Söhne zur Beschaffung von Webserver-Speicherplatz im Zuge der Auftragserfüllung für erforderlich halten durfte und
- Ausgaben, die dadurch entstehen, dass der Kunde die nochmalige Änderung von bereits abgenommenen Teilen der Website verlangt.
- Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Kunden zu erstatten.
- Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen bzw. vereinbart sind, sind vom Kunden gegen Vorlage der Belege zu erstatten.
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden dem Kunden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
§ 7 Nutzungsrechtseinräumung
- Unter der Bedingung der vollständigen Begleichung der fälligen Vergütung räumt Kreativ&Söhne dem Kunden an den vertrags- bzw. auftragsgemäß erstellten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung bzw. Verwertung ist unzulässig. Kreativ&Söhne bleibt es vorbehalten, weitere Nutzungen bzw. Verwertungen auf Anfrage des Kunden schriftlich zu gestatten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung der Agentur zur Verwendung der Arbeiten bzw. Leistungen.
- Sofern dem Kunden zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen eingeräumt werden, sind Kreativ&Söhne mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben; ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
- Kreativ&Söhne schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte beispielsweise in Form von Skizzen, Entwürfen, Roh- und Produktionsdaten.
- Eine Übertragung des von Kreativ&Söhne an den Kunden eingeräumten Nutzungsrechts an Dritte sowie mögliche Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht bereits im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Kreativ&Söhne mindestens in Textform.
- Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von Kreativ&Söhne erbrachten Leistungen nicht durch unbefugte Dritte genutzt werden können.
§ 8 Unterlagen
- An Entwürfen und Reinzeichnungen von Kreativ&Söhne werden nur Nutzungsrechte im Sinne von § 5 oder gemäß vorrangig geltender Vereinbarungen der Vertragsparteien eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
- Die Originale sind Kreativ&Söhne nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die Versendung der vorstehend genannten Gegenstände erfolgt auf Rechnung des Kunden.
- Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Kreativ&Söhne. Kreativ&Söhne ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Hat Kreativ&Söhne dem Kunden Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Kreativ&Söhne geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
§ 9 Referenzwerbung, Signierung, Belegexemplare
- Kreativ&Söhne darf den Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Kreativ&Söhne darf das Projekt als Teil des Portfolios von Kreativ&Söhne in Online- und Printmedien abbilden, darauf verlinken oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung für Kreativ&Söhne – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich nutzen. Die Eigenwerbung erfolgt nicht, bevor der Kunde das Projekt öffentlich gemacht hat.
- Kreativ&Söhne darf die entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, insbesondere den Namenszug, das Logo oder sonstige geschäftlich übliche Kennzeichen bzw. Bezeichnungen mit Link zur Website von Kreativ&Söhne auf Inhalten, die für den Kunden erstellt wurden, dezent platzieren. Erbringt Kreativ&Söhne Leistungen aus dem Bereich des Webdesigns wird Kreativ&Söhne im Impressum der Website genannt.
- Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien ausgeschlossen werden.
- Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde Kreativ&Söhne mind. 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Kreativ&Söhne ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Kunden zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen, sofern Kreativ&Söhne nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.
§ 10 Abnahme, Gewährleistung, Verjährung
- Wenn es im Einzelfall nicht abweichend vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die fertiggestellte und in den Verfügungsbereich des Kunden übertragene Leistung (z. B. Website) binnen acht Werktagen schriftlich abzunehmen, sofern die Leistung den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept bzw. Prototypen entspricht. Der Kunde nimmt die Leistung auch ab, indem er sie in Gebrauch nimmt, beispielsweise die Website nach der Fertigstellung, nicht lediglich zu Testzwecken in Betrieb nimmt.
- Kreativ&Söhne ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile der Leistung zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept bzw. dem Prototypen entspricht. Einmal abgenommene Teile können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt bzw. nicht ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.
- Für Mängel an der Funktionsfähigkeit der Website nach dem Stand der Technik haftet Kreativ&Söhne grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 BGB, soweit nicht nachfolgend abweichend bestimmt:
- Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet Kreativ&Söhne nicht; ebenso nicht für Verlust von Daten, die allein auf einer erforderlichen, aber unterlassenen Datensicherung seitens des Kunden beruhen.
- Liegt ein Mangel vor, muss der Kunde Kreativ&Söhne zunächst die Gelegenheit geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach Wahl von Kreativ&Söhne entweder durch die Beseitigung des Mangels oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung oder durch die Herstellung eines neuen Werkes.
- Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung.
- Alle Ansprüche verjähren nach zwölf Monaten. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruches, nicht jedoch bevor die anspruchsstellende Vertragspartei Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erhalten hat. Satz 1 gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 650BGB längere Fristen gelten oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Unberührt von Satz 1 bleibt auch die Haftung von Kreativ&Söhne wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz. Es gilt insoweit die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist und der jeweilige gesetzliche Verjährungsbeginn.
- Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
§ 11 Höhere Gewalt
- Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten von Kreativ&Söhne, werden die Vertragsparteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen für die Zeit der Unterbrechung der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Umstände, die unvorhersehbar und vom Willen der Vertragsparteien unabhängig eintreten wie Krieg, Sabotage, Naturkatastrophen. Die genannten Umstände berechtigen Kreativ&Söhne auch dann zu einer angemessenen Anpassung der Frist, wenn sie bei Subunternehmen eintreten.
- Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig über Fälle höherer Gewalt unverzüglich ab Kenntnis informieren und sich über das Ergreifen angemessener Maßnahmen beraten.
- Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer verhindert, sind die Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB anzupassen oder aufzuheben; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 12 Vertragsbeendigung
- Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
- Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Kreativ&Söhne die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
§ 13 Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien werden alle ihnen zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils einschließlich ihrer Vereinbarungen zur Vergütung streng vertraulich behandeln. Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere, aber nicht abschließend alle Geschäftsvorgänge, Unterlagen und Informationen einer Vertragspartei, die für diese von wirtschaftlichem Wert ist/sind und zu deren Schutz sie im Einzelfall angemessene technische und/ oder organisatorische Geheimhaltungsmaßnahmen unternimmt (z.B. indem sie als vertraulich gekennzeichnet werden bzw. nach der Art der Information bzw. den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind), dazu gehören beispielsweise Zahlenmaterial, Erfindungen, Formeln, Programme, Algorithmen, Verfahren, Pläne, Marketing- und Geschäftsstrategien, Finanz-/ Businesspläne, Preis-/ Kundenlisten, Passwörter und sonstige Zugangsdaten.
- Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nicht, wenn
- eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei für den konkreten Einzelfall der Weitergabe bzw. Offenlegung der Vertraulichen Informationen ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat.
- >die Vertragspartei die Vertraulichen Informationen vor Beginn der Geschäftsbeziehung von einem Dritten erlangt hat oder während bzw. danach ohne Verletzung der vorliegenden Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erlangt, sofern der Dritte jeweils rechtmäßig in den Besitz der Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt.
- die Vertragspartei zur Offenlegung der Vertraulichen Informationen durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde oder sonstigen Einrichtung oder gesetzlich oder aufgrund der Regelwerke einer Börse verpflichtet ist, wobei sie alle vernünftigen Schritte unternehmen muss, um die Offenlegung der Vertraulichen Information im größtmöglichen Umfang zu verhindern bzw. zu beschränken. Hält sich eine Vertragspartei so verpflichtet, wird sie die andere Vertragspartei soweit rechtlich zulässig, rechtzeitig vor der Offenlegung schriftlich benachrichtigen, damit diese die Offenlegung unterbinden kann.
- Die Vertraulichen Informationen sind von der Vertragspartei, der sie offengelegt wurden, ausschließlich dann und nur solchen Arbeitnehmern, Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Unternehmensangehörigen und Tochtergesellschaften zugänglich zu machen, wenn und soweit das zur Erfüllung von Vereinbarung aus der Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien zwingend notwendig ist ("need-to-know-Prinzip"). Ist dieser Personenkreis dabei mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut, ist er im arbeitsrechtlich zulässigen Rahmen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz nach geltendem Recht zu verpflichten und zu kontrollieren. Die Vertragsparteien werden diese Geheimhaltungsverpflichtungen auch den eigenen Gesellschaftern auferlegen.
- Eine Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich darüber informieren, wenn sie selbst (z.B. über ihre Organe oder Mitarbeiter) oder über ihre Erfüllungsgehilfen (wie Berater, Subunternehmen oder sonstige Dritte) Kenntnis davon erlangt, dass Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse unter Verstoß gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung weitergegeben oder offengelegt oder anderweitig zugänglich gemacht wurden.
- Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien unabhängig vom Beendigungsgrund wirksam. Weitergehende Vereinbarungen zur Geheimhaltung zwischen den Vertragsparteien bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kreativ&Söhne oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kreativ&Söhne nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Haftung von Kreativ&Söhne nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kreativ&Söhne.
§ 15 Gerichtsstand, Rechtswahl, Änderung der AGB
- Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Vertragsparteien ist Leipzig. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Formerfordernisses selbst.
- Kreativ&Söhne behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor. Kreativ&Söhne wird solche Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen, und wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben; Kreativ&Söhne wird auf die damit im Einzelfall verbundenen Fristen und Rechtsfolgen sowie die ggf. bestehenden Widerspruchsmöglichkeit/en hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der in der Bekanntgabe bzw. Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Dienste der Dienste von Kreativ&Söhne als angenommen.
Zusätzliche Bedingungen für Onlinemarketing
I. Anwendungsbereich
Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde Kreativ&Söhne mit Leistungen aus dem Bereich des Onlinemarketing beauftragt; dazu zählen insbesondere das Schalten von Onlineanzeigen wie Facebook Ads, das Schalten von Suchmaschinenanzeigen ("search engine advertising" bzw. "SEA") sowie die Durchführungvon Suchmaschinenoptimierung ("search engine optimization" bzw. "SEO").
II. Leistungen von Kreativ&Söhne
- Kreativ&Söhne führt für den Kunden SEA-Kampagnen mit dem Ziel durch, die Bekanntheit des Kunden zu erhöhen und mehr Besucher für die Website des Kunden zu gewinnen. Kreativ&Söhne überarbeitet vertragsgegenständliche Websites mit dem Ziel, die Platzierung in den organischen Suchergebnisse von Suchmaschinen zu verbessern.
- Der Ausgang der Kampagnen hängt zum Teil von nicht von Kreativ&Söhne beeinflussbaren Faktoren ab. Die Vertragsparteien sind sich daher einig, dass das Erreichen eines bestimmten Erfolges nicht geschuldet ist. Dem Kunden ist bekannt, dass insbesondere SEO einem ständigen Wandel unterliegt. Der Erfolg von SEO hängt von zum Teilnicht vorhersehbaren Änderungen der Suchmaschinenalgorithmen und Maßnahmen Dritter ab, die ebenfalls SEO betreibe Das Erreichen eines bestimmten Erfolges ist daher nicht geschuldet, es sei denn, ein solcher ist mindestens in Textform vereinbart.
III. Kontroll- und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde muss die Account-Nummer des vom Kunden eingesetzten SEA-Programms – soweit vorhanden – sowie bei ihm vorhandene Zugangsdaten zu dem Account des Kunden an Kreativ&Söhne übermitteln. Der Kunde bleibt in jedem Fall – also auch im Fall der Übermittlung dieser Informationen an Kreativ&Söhne – selbst verpflichtet, die Kontozugriffe sowie die Accountleistung regelmäßig selbstständig zu überprüfen und ggf. Backups des Kontos anzufertigen.
- Sofern Kreativ&Söhne dem Kunden Reportings zur Verfügung stellt, sind diese vom Kunden unverzüglich zu überprüfen. Insbesondere hat der Kunde zu prüfen, ob die von Kreativ&Söhne verwendeten Inhalte oder Keywords mit Bezeichnungen von Mitbewerbern (Firmen, Marken, Unternehmenskennzeichen) identisch oder verwechselbar ähnlich sind. Stellt der Kunde fest, dass die von Kreativ&Söhne verwendeten Inhalte oder Keywords gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, hat er dies Kreativ&Söhne unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde unterrichtet Kreativ&Söhne ohne gesonderte Aufforderungen unverzüglich über veränderte Verfügbarkeiten bzw. Lieferbarkeiten von Produkten, um der Entstehung von markenrechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen.
- Der Kunde hat das ggf. vereinbarte Budget bereitzustellen. Dem Kunden ist bewusst, dass das Budget in Abhängigkeit vom Verhalten der Suchmaschinennutzer sowie der Nachfrage nach den entsprechenden Keywords früher oder später aufgebraucht ist. Dem Kunden obliegt es dann, ein neues Budget zur Verfügung zu stellen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass Kreativ&Söhne Verlinkungen zur Website des Kunden sowie deren Unterseiten erstellen wird. Die Erreichbarkeit der Website hat der Kunde sicherzustellen. Sollte es zu Änderungen bei den Website-URLs kommen, hat der Kunde Kreativ&Söhne unverzüglich darauf hinzuweisen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von Kreativ&Söhne auf der Website des Kunden veröffentlichten SEO-Inhalte zu prüfen, insbesondere ob die Inhalte gegen geltendes Rechte oder Rechte Dritter verstoßen. Stellt der Kunde hierbei Verstöße fest oder bestehen zumindest Bedenken, hat er Kreativ&Söhne unverzüglich darauf hinzuweisen.
Stand: 08/2020