Förderung bis zu 40%
Finanzierung und Förderung von Websites und Onlineshops
Mittelstandsrichtlinie - Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oftmals nicht über die finanziellen Ressourcen, um vorhandene betriebliche Prozesse durch moderne, IT-gestützte Hilfsmittel zu verbessern. Gerade hier kann ein wichtiger Wettbewerbsvorteil liegen. Bei der Einführung und Weiterentwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sind wir erfahren und konnten dadurch die Effizienz und Rentabilität bei unseren Kunden steigern.
Konkret werden diese Zuschüsse beispielsweise für die Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten, den Kauf von Software oder die Einführung von entwickelten Lösungen gewährt.
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten
- technische Realisierung
- Erwerb vorhabensspezifischer Software
- Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Beherbergungsgewerbe.
Was wird gefördert
Projekte zur Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien
Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben