Barrierefreie Websites
Barrierefreie Websites – 2025 führt kein Weg mehr dran vorbei
Barrierefreies Internet – für jeden
Ob das Lesen von Nachrichten, Vereinbaren von Arztterminen oder das Bestellen von Lebensmitteln – unser Leben ist zunehmend mit dem Digitalen verflochten. Fast alles lässt sich über Websites oder Apps regeln. Ein no-brainer also, sich auch im Internet mehr mit Barrierefreiheit auseinanderzusetzen, um auch wirklich jeden teilhaben zu lassen.
Achtung, Spoiler Alert: ab 2025 sind nicht mehr nur Behörden und öffentliche Stellen in Deutschland dazu verpflichtet für digitale Barrierefreiheit zu sorgen, sondern auch private Unternehmen werden durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zunehmend in die Pflicht genommen.
Warum es aber so oder so eine gute Idee ist, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, auch aus Sicht der Suchmaschinenoptimierung, soll in diesem Blogbeitrag beleuchtet werden.
Was ist eine barrierefreie Website?
Aber zurück zum Anfang: Was bedeutet eigentlich das Wort barrierefrei im digitalen Raum und welche Anforderungen bzw. Kriterien müssen dabei erfüllt werden?
Genau wie im öffentlichen Raum meint Barrierefreiheit im digitalen Kontext, dass sich Menschen problemlos im Web bewegen können und an die Inhalte kommen, die für sie relevant sind. Kurzum, das Ziel ist es, dass jeder zu jeder Zeit Websites (und auch mobile Applikationen) abrufen kann – ohne Hindernisse oder Steine im Weg.
Wer es konkreter wissen will, sollte sich die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) anschauen, die anhand von vier Richtlinien Aufschluss darüber geben, was barrierefreies Webdesign ausmacht:
- Zunächst sollten Inhalte auf Websites für jeden wahrnehmbar und schnell erfassbar sein. Sprich, das Wichtigste sollte zuerst ersichtlich sein.
- Wem nützt schon eine schöne Website, wenn sie nicht gut zu bedienen ist? Deshalb ist die Navigation (und vor allem eine intuitive Bedienbarkeit) ein wesentlicher Faktor.
- Daran knüpft der Punkt an, dass die Website verständlich sein sollte – sowohl für Mensch als auch Maschine.
- Und zu guter Letzt müssen die Inhalte robust sein. Damit ist die Kompatibilität mit allen Endgeräten gemeint.
Allerdings sieht es in der Praxis derzeit noch chaotisch aus mit der digitalen Barrierefreiheit. So sorgen bereits kleine technischen Hürden im Alltag für Schwierigkeiten – zum Beispiel, dass Formate auf mobilen Endgeräten nicht korrekt angezeigt werden oder dass Texte im Sonnenlicht nur schwer gelesen werden können. Noch stärker sind Menschen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen betroffen. Durch eine Sehschwäche zum Beispiel können Inhalte nur teils oder gar nicht aufgenommen werden. Und motorische Einschränkungen führen dazu, dass Websites erst gar nicht bedient werden können. Es ist also noch einiges zu tun, um alle teilhaben zu lassen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025
Behörden, Ämter und generell öffentliche Stellen innerhalb der EU sind bereits seit 2018 dazu verpflichtet ihre Websites und Apps dahingehend zu optimieren, dass auch Menschen mit Behinderung – das sind rund zehn Prozent der Deutschen laut dem statistischen Bundesamt – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen problemlos an Informationen kommen und die Angebote nutzen können.
Barrierefreies Internet ist längst kein Hirngespinst mehr, sondern nimmt durch die Verordnung des Barrierefreiheitstärkungsgesetzes (kurz BFSGV) mehr und mehr Form an. Ab 2025 tritt die Verordnung in Kraft. Wie der lange Name vermuten lässt, soll Barrierefreiheit stärker forciert werden und nimmt deshalb nun nach Behörden, auch private Unternehmen in die Verantwortung. Nicht-barrierefreies Webdesign kann zukünftig also teuer werden. Wer Bußgelder vermeiden will, sollte sich deshalb schon jetzt mit der Thematik auseinandersetzen und rechtzeitig handeln.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – noch nie gehört? Keine Sorge, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bringt es auf den Punkt:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei hergestellt und vertrieben bzw. angeboten und erbracht werden müssen. Mit dem Erlass der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt die Bundesrepublik Deutschland der Umsetzungspflicht in Bezug auf den Anhang I der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) nach. Nach dieser EU-Richtlinie sind Produkte so zu gestalten und herzustellen, dass Menschen mit Behinderungen sie maximal nutzen können. Darüber hinaus sind sie möglichst in oder auf dem Produkt selbst mit barrierefrei zugänglichen Informationen zu ihrer Funktionsweise und ihren Barrierefreiheitsfunktionen auszustatten.
Was zeichnet eine barrierefreie Website aus? Ein Blick in die Praxis
Schön und gut, aber wie sieht barrierefreies Webdesign nun in der Praxis aus? Hier gibt es verschiedene Kriterien bzw. Anforderungen, an denen man sich orientieren sollte.
Verständlicher Text und lesbare Schrift
Wie der Ton die Musik macht, so macht der Text die Website. Es geht also nichts über eine gut strukturierte Website, die durch eine leicht verständliche Sprache für alle zugänglich ist. Die Schrift sollte dementsprechend klar lesbar sein und durch skalierbare Größe an die jeweiligen Bedingungen anzupassen sein. Wer liest schon gerne einen komplizierten Text in viel zu kleiner Schnörkelschrift? Richtig, niemand. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass Abschnitte sinnig betitelt und Umlaute korrekt kodiert sind. Achja, und Linktexte sollten natürlich auch verständliche Titel besitzen – „hier klicken“ ist dabei nicht zielführend.
Grafik und Farbe
Nicht zu unterschätzen ist zudem die grafische Darstellung. Viel Animation und Flackerei sollte es auf einer barrierefreien Website nicht geben. Wichtig ist, dass die Kontraste auf der Internetseite stark genug sind, um alle Inhalte für jeden sichtbar zu machen. Farbe sollte im barrierefreien Web auch nicht als inhaltliches Transportmittel dienen – oder zumindest nicht ausschließlich. Stichwort Transportmittel: Um auch sehbehinderten Menschen z.B. Grafiken näherzubringen, sind sogenannte Alternativtexte (kurz auch Alt-Texte) unumgänglich. Sie dienen als sprachliche Übersetzung von visuellen Inhalten und können mit wenig Aufwand viel bewirken.
Allgemeine Darstellung und Usability
Wer jetzt denkt das wars schon, der liegt falsch. Kriterien für digitale Barrierefreiheit einer Website betreffen auch die allgemeine Darstellung und Bedienbarkeit. Dazu zählt, dass Inhalte nicht zeitlich begrenzt angezeigt werden sollten – auf Slider oder ähnliche Darstellungsformen sind deshalb zu verzichten. Außerdem sollte bedacht werden, dass eine Internetseite nicht immer mit Mausklick oder Scrollbar bedient werden kann, weshalb beim barrierefreien Webdesign auf die Bedienbarkeit mit Tastatur geachtet werden sollte.
Mehr Barrierefreiheit im Web, mehr Sichtbarkeit bei Google
Google oder auch andere Suchmaschinen durchsuchen Websites nach Informationen und bestimmen auf dieser Basis die Relevanz. Je mehr Relevanz, desto mehr Sichtbarkeit.
Zwar stuft Google die Barrierefreiheit einer Website (noch) nicht offiziell als Rankingfaktor ein, indirekt spielt sie wesentlich in die Bewertung ein. Man kann also sagen: Wer sein Webdesign barrierefrei gestaltet, betreibt Suchmaschinenoptimierung.
Im Umkehrschluss schafft man dadurch eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Einerseits profitieren Menschen, die durch körperliche/mentale Einschränkungen oder technische Hürden die Website nicht vollumfänglich nutzen können. Zum anderen tut man sich selbst ein Gefallen, indem man besser bei Google rankt – und welcher Webseitenbetreiber will das nicht?
So wirkt sich barrierefreies Webdesign in Form von ausführlichen Bildunterschriften, responsivem Webdesign, Transkripten für Audio bzw. Video oder einer logischen Struktur (und das sind nur ein paar von vielen Beispielen) positiv auf die Sichtbarkeit der eigenen Internetseite aus. Was spricht also noch dagegen?
Die Vorteile von digitaler Barrierefreiheit auf einen Blick
Barrierefreie Websites gehören heute bereits zu einem professionellen Webauftritt dazu. Denn: alle sollen teilnehmen können. Das hat nicht nur Vorteile für Menschen mit technischen oder körperlichen/mentalen Einschränkungen, sondern auch die Unternehmen selbst profitieren durch erhöhte Sichtbarkeit.
Wer zukünftig mehr Wert auf Barrierefreiheit seines Internetauftritts legt, liegt also goldrichtig. Hier die Vorteile für Unternehmen im Überblick:
- Nutzerzufriedenheit steigern
- Rechtssicherheit gewährleisten
- geringere Absprungrate
- bessere Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- optimierte Mobile Usability
- Steigerung der Conversion Rate
- Performance der Website verbessern (Stichwort: Ladezeit)
- Karma Punkte sammeln ;-)
Checkliste für barrierefreie Websites
Keinen Durchblick mehr, was genau zu beachten ist? Kein Problem: Um den Anforderungen einer barrierefreien Website gerecht zu werden und sich optimal auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorzubereiten, hilft unsere Checkliste. Einfach die einzelnen Elemente durchgehen, abhaken und am Ende den Barrierefreiheits-Score für Ihre Website erfahren!